Bausparvertrag auflösen mit oder ohne Kündigungsfrist

Normalerweise wird ein Bausparvertrag mit der Absicht abeschlossen, nach Ansparung des Guthabens einen günstigen Kredit zu erhalten. Manchmal kommt es allerdings anders als geplant.

Die Ansparung eines Guthabens auf einem Bausparvertrag nimmt normalerweise einen längeren Zeitraum in Anspruch. Vielfach werden die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers genutzt und der höchstmögliche Betrag pro Jahr für die Wohnungsbauprämie eingezahlt. Damit läuft die Ansparung des notwendigen Guthabens über einige Jahre.

Zwischendurch können Situationen eintreten, in denen der Bausparkunde über sein Guthaben, oder zumindest einen Teil davon, verfügen möchte. Nun muss er sein Bausparkonto nicht gleich kündigen, denn einige Bausparkassen lassen die Auszahlung der in dem Jahr angesparten Beträge zu, andere Bausparkassen bieten eine Auszahlung pro Jahr innerhalb eines Höchstbetrages an. Diese Auszahlungen können bequem mit einem Formular angefordert werden. Anders sieht es aus, wenn der Bausparer über das komplette Guthaben verfügen möchte. In diesem Fall muss er seinen Bausparvertrag auflösen und angeben, ob er die Kündigungsfrist einhalten möchte oder nicht. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen drei und sechs Monaten und nach dieser Zeit bekommt der Bausparer sein Guthaben ohne Abzüge ausgezahlt. Möchte der Sparer sein Geld kurzfristig zurück, hat er eine Gebühr für die schnelle Verfügbarkeit zu bezahlen. Diese Gebühr beträgt bei vielen Bausparkassen ein halbes Prozent pro Monat, den der Bausparkunde von der normalen Kündigungsfrist abzieht.

Aufpassen sollten Bausparkunden bei einer Vertragskündigung, ob neben den Kosten für die Verfügbarkeit auch staatliche Prämien wegfallen. Das passiert immer dann, wenn zwischen der Einrichtung des Bausparkontos und der Kündigung keine sieben Jahre liegen. Diese Sperrfrist von sieben Jahren hat der Staat eingeführt. Kündigt also der Bauparkunde seinen Bausparvertrag innerhalb dieser sieben Jahre, können einige hundert Euro Prämie wegfallen. Unter Umständen kann es ratsam sein, sich eine günstigere Variante für die Beschaffung von finanziellen Mitteln zu überlegen. In jedem Fall sollte das Bausparkonto nicht unüberlegt und vorschnell gekündigt werden.